FAQ Geodatenanbieter
In diesem Bereich beantworten wir die häufig gestellten Fragen geodatenhaltender Stellen. Wenn Sie eine Frage vermissen, informieren Sie uns bitte.
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1.) Welche Schritte sind erforderlich, wenn ein Geodatensatz für INSPIRE identifiziert wurde?
Der Datensatz ist zunächst in einem Metadatensatz, z. B. mit dem GeoMIS.Th, zu beschreiben (Schlüsselwort „inspireidentifiziert“). Die Bereitstellung der Daten kann sowohl im originären Datenmodell (so, wie sie bei der geodatenhaltenden Stelle vorliegen) als auch im INSPIRE-Datenmodell erfolgen. Dazu werden Geodatendienste (Darstellungs- und Downloaddienste) eingerichtet.
In der GDI-Th (GeoDatenInfrastruktur Thüringen) wird durch den Freistaat Thüringen die technische Infrastruktur zur Bereitstellung über Geodatendienste zentral vorgehalten. Zuständig ist das erweiterte Interministerielle Koordinierungsgremium – Geoinformationszentrum (IKG-GIZ). Die zentrale Geodatenhaltungs- und -bereitstellungskomponente der GDI-Th, der Geoproxy, ermöglicht das Einrichten INSPIRE-konformer Darstellungs- und Downloaddienste nach Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz.
Dies ist insoweit vorteilhaft, da eine komplette, nach INSPIRE-Anforderung nutzbare Infrastruktur vorliegt (Performance, 24 Stunden/7 Tage pro Woche Verfügbarkeit). Anderenfalls ist eine gleichwertige Infrastruktur durch die geodatenhaltende Stelle selbst aufzubauen und zu verwalten.Zur Ressourcenplanung ist es erforderlich, dass die geodatenhaltende Stelle eine Checkliste zur Aufnahme neuer Datenbestände in Geoproxy ausfüllt und diese an die Geschäftsstelle des IKG-GIZ sendet.
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2.) Wie finde ich heraus, ob meine Daten unter die INSPIRE- Richtlinie fallen?
Folgende Aspekte müssen erfüllt sein, welche Sie sowohl im Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz als auch in der Handlungsempfehlung für geodatenhaltende Stellen finden.
- Ihre Daten beziehen sich auf das Gebiet Thüringens.
- Ihre Daten liegen in elektronischer Form vor.
- Ihre Daten werden im Zuge eines öffentlichen Auftrages verwaltet, bereitgestellt oder aktualisiert.
- Ihre Daten betreffen eines oder mehrere der in den Anhang 1 bis 3 der INSPIRE-Richtlinie aufgeführten Themen.
Weiterhin ist es nach der Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes vom 14. Dezember 2016 (GVBl S. 525) für die Identifizierung betroffener Geodaten erforderlich, zwischen den einzelnen kommunalen Verwaltungsebenen zu unterscheiden:
- Gemeinden (unterste Verwaltungsebene): wenn eine rechtliche Verpflichtung zur Sammlung oder Verbreitung der Geodaten besteht
- Landkreise/kreisfreie Städte: Geodaten, die einen der Anhänge 1 bis 3 betreffen und im Zusammenhang mit der Erledigung öffentlicher Aufgaben erstellt wurden
Eine Übersicht über die von INSPIRE betroffenen Geodaten ist im Wiki der GDI-DE, sortiert nach Anhang-Themen, nachzulesen.
Wenn möglich, sollen landesweit vorliegende Datensätze durch Landesbehörden bereitgestellt werden. Hierzu werden vertragliche Vereinbarungen über die Datenbereitstellung zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz zwischen den betroffenen Landesbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden empfohlen.
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3.) Welche Kosten entstehen für die Nutzung der zentralen technischen Komponenten der GDI-Th?
Die Bereitstellung von Geodaten über den Geoproxy ist für geodatenhaltende Stellen nach Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz kostenfrei. Die Administration der Darstellungsvorschriften des Datensatzes, der Nutzerverwaltung (falls Zugangsbeschränkungen vorliegen) und die Aktualisierung des Datensatzes erfolgen durch die geodatenhaltende Stelle.
Bei Bedarf unterstützt die Zentrale Geodatendienstleistung (ZGD) des TLBG die Thüringer Landes- und Kommunalbehörden bei der Aufbereitung und interdisziplinären Bereitstellung ihrer Geodaten.
Die Inanspruchnahme der Zentralen Geodatendienstleistung ist kostenfrei.Kontakt: Zentrale Geodatendienstleistung
Tel: +49 (361) 57-4176426
E-Mail: Zentrale Geodatendienstleistung -
4.) Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind zur Bereitstellung von Geodaten über die zentralen Komponenten der GDI-Th erforderlich?
Der Geoproxy wird vom Thüringer Landesrechenzentrum gehostet. Zur Administration des Geoproxy ist ein Internetzugang erforderlich (Landesbehörden nutzen das Landesdatennetz). Für die Bereitstellung der Geodaten von der geodatenhaltenden Stelle an das Landesrechenzentrum sind entsprechende Netzwege einzurichten.
Die geodatenhaltende Stelle benennt einen Georedakteur, der für die Aktualisierung des Datensatzes, die Konfiguration der Dienste und die Vergabe der Nutzungsrechte in der Nutzerverwaltung zuständig ist. Eine entsprechende Einweisung in die Softwarekomponenten erfolgt auf Anfrage.
Alternativ unterstützt die Zentrale Geodatendienstleistung (ZGD) des TLBG die Thüringer Landes- und Kommunalbehörden bei der Aufbereitung und interdisziplinären Bereitstellung ihrer Geodaten.
Kontakt: Zentrale Geodatendienstleistung
Tel: +49 (361) 57-4176426
E-Mail: Zentrale Geodatendienstleistung (ZGD) -
5.) Wer kann meine Geodaten nutzen?
Für die Vergabe der Nutzungsrechte bleiben die geodatenhaltenden Stellen in der GDI-Th zuständig. Es sind sowohl Datenbestände denkbar, die frei für jedermann nutzbar sind, als auch die Einrichtung von Zugangsbeschränkungen. So können Datenbestände z. B. frei in der Landesverwaltung, aber nicht in der Öffentlichkeit genutzt werden, oder einzelne Behörden oder einzelne natürliche Personen erhalten Zugang.
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6.) Gibt es Vorgaben bezüglich der Darstellung oder der Inhalte in der GDI-Th?
Um eine thüringenweit einheitliche Darstellung in der GDI-Th zu gewährleisten, werden Vorgaben bezüglich der Symbolik, der Maßstabsbereiche als auch Vorgaben zu Attributen (Objektinformationen) gemeinsam mit den geodatenhaltenden Stellen besprochen und festgelegt. Die Vorgaben zu den Attributen berücksichtigen u. a. die Pflichtattribute, die für die Datenmodelltransformation nach INSPIRE oder andere Standards wie X-Planung, notwendig sind.
Für INSPIRE-relevante Geodaten gelten die Vorgaben der entsprechenden Datenspezifikationen hinsichtlich Inhalt und Darstellung, sobald diese Daten im INSPIRE-konformen Datenmodell bereitgestellt werden.
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7.) Wie wird der Schutz personenbezogener Daten oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewährleistet?
Für Geodaten mit Personenbezug wird der Zugang nur für autorisierte Nutzer gewährt. Der Zugang zu Geodaten, in denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind, ist entsprechend den Regelungen des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes zu beschränken.
Eine Authentifizierung gegenüber den abgesicherten OGC-Services erfolgt über den WAS- Service. Mit Hilfe der Oracle Single Sign On (OSSO) kann sich der Anwender gegenüber den abgesicherten OGC-Services authentifizieren. Um die Services der GDI Thüringen in anderen GIS Programmen nutzen zu können, die eine Authentifizierung per OSSO und WAS nicht unterstützen, muss sich der Anwender über die WAS-Extension verbinden. -
8.) Können auch Geodaten über Geoproxy bereitgestellt werden, die nicht INSPIRE-relevant sind?
Ja, Geodaten, die zur Erledigung eines öffentlichen Auftrages vorgehalten und häufig nachgefragt werden, können über die technischen Komponenten der GDI-Th bereitgestellt werden.
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9.) Wie kann ich mich mit anderen geodatenhaltenden Stellen austauschen bzw. wo finde ich Unterstützung?
Die GDI-Th hat aufgrund der Vielzahl der ständigen dynamischen Veränderungen und der wachsenden Komplexität der Anforderungen der INSPIRE-Vorgaben einen Offenen Informationskreis „INSPIRE Umsetzung in der GDI-Th“ ins Leben gerufen.
Die Veranstaltungsreihe dient dem Informations- und Erfahrungsaustausch. Es werden keine Beschlüsse, Entscheidungen oder Abstimmungen getroffen. Die Veranstaltung richtet sich an Anwender raumbezogener Daten der öffentlichen Verwaltung und an den Personenkreis, welcher mit der Umsetzung der Anforderungen von INSPIRE beschäftigt ist.
Unterstützung finden Sie im Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation beim:
Kompetenzzentrum GDI-Th
Tel: +49 (361) 57-4176926
Kompetenzzentrum GDI-ThOder bei der:
Zentralen Geodatendienstleistung (ZGD)
Tel: +49 (361) 57-4176426
E-Mail: Zentralen Geodatendienstleistung (ZGD) -
10.) Wie kann der Mehrbelastungsausgleich für die Geodatenbereitstellung nach der ThürGDIVO beantragt werden?
Mit der Veröffentlichung der Thüringer Verordnung über die Geodateninfrastruktur (ThürGDIVO) im GVBI am 23. Mai 2018 besteht für alle kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, kreisfreien Städte und Landkreise des Freistaates Thüringen die Möglichkeit, bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres einen Mehrbelastungsausgleich zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt bis zum 1. September des jeweiligen Anspruchszeitraumes an die Anspruchsberechtigten.
Digitale Formulare zur Beantragung der Ausgleichszahlung nach §2 der Thüringer Verordnung über die Geodateninfrastruktur:
- Formular Antrag auf Ausgleichzahlung als ausfüllbare pdf
- Formular Antrag auf Ausgleichzahlung als doc
- Formular Antrag auf Ausgleichzahlung als docx
Link zur Verordnung: Thüringer Verordnung über die Geodateninfrastruktur (ThürGDIVO)
Fragen und Anträge richten Sie bitte an das:
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Referat 34 | Geoinformationszentrum
Kompetenzzentrum GDI-Th
Hohenwindenstraße 14 | 99086 Erfurt
Tel: +49 (361) 57-4176926 | Fax: +49 (361) 57-4176759
Kompetenzzentrum GDI-ThDem Antrag ist die entsprechende Einwohnerzahl, die durch das Landesamt für Statistik am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres für die jeweilige Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft, kreisfreie Stadt oder den Landkreis veröffentlicht wurde, beizufügen.