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Aufgaben des IKG-GIZ

Das erweiterte Interministerielle Koordinierungsgremium –Geoinformationszentrum (IKG-GIZ) ist entsprechend § 6 Abs. 2 Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz  (ThürGDIG) vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 574) bei dem für das amtliche Vermessungswesen zuständigen Ministerium angesiedelt. Die Ministerien des Freistaats Thüringen, der Thüringische Landkreistag e. V. sowie der Gemeinde- und Städtebund Thüringen e. V. wirken im IKG-GIZ zusammen um: 

 

  • für den weiteren Ausbau und den Betrieb der Geodateninfrastruktur in Thüringen und des Geoportals erforderlichen Abstimmungen vorzunehmen,

  • grundsätzliche Abstimmungen zur einheitlichen Nutzung und Anwendung von amtlichen Geoinformationen als Geodatensätze oder über Geodatendienste sowie deren Standardisierung herbeizuführen,

  • die Koordinierung der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Thüringer Landes- und Kommunalverwaltung vorzunehmen,

  • die Nationale Anlaufstelle auf Bundesebene nach Artikel 19 Abs. 2 der INSPIRE-Richtlinie zu unterstützen,

  • auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 ThürGDIG die für den weiteren Ausbau und den Betrieb der zentralen Komponenten der Geodateninfrastruktur in Thüringen erforderlichen Abstimmungen vorzunehmen,

  • die Erfassung, Haltung und Bereitstellung von amtlichen Geodaten zu koordinieren mit dem Ziel redundante Arbeiten zu vermeiden,

  • die Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung der Wahrnehmung des Geoinformationswesens zu fördern,

durch das IKG-GIZ werden Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen zu INSPIRE-konformen Geodaten, Geodatendiensten, Metadaten und Metadateninformationssystemen und zur Nutzung der zentralen Komponenten der Geodateninfrastruktur Thüringen für Entscheidungsträger, leitende Bedienstete und Nutzer der amtlichen Geoinformationen aus der Landes- und Kommunalverwaltung sowie der Politik durchgeführt.

>>Download der Geschäftsordnung des IKG-GIZ<<

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